Zitat:
Zitat von MAXX
Kurzum:
Hier wurde so entschieden, wie es das Recht vorsieht bzw. die Möglichkeit besteht.
Ob man das gefühlsmäßig nachvollziehen kann/mag, bzw. gegen so eine Regelung ist, steht da auf nem ganz anderen Blatt.
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Genau so ist es: Nicht immer ist die Anwendung von Recht auch deckungsgleich mit dem Gerechtigkeitsgeühl der Bevölkerung.
Dies zeigt der vorliegende Fall, wie auch die Einstellung der Verfahren gegen Geldbuße in den Strafverfahren J. Ackermann und (früher) H. Kohl.
Meine persönliche Meinung: Ja, die Freilassung ist sowohl gerechtfertigt als auch gerecht. Irgendwann muß eine Gesellschaft bereit sein, einen Schlußstrich unter ein Strafverfahren (zudem auch der Vollzug gehört) zu ziehen; zumal keine weitere Gefahr von Brigitte Mohnhaupt ausgeht.