Einzelnen Beitrag anzeigen
  #43  
Alt 13.02.2007, 19:10
EU_Golfer EU_Golfer ist offline
Moderator Dies & Das
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Kreis EU (Euskirchen)
Beiträge: 139
Standard

Zitat:
Zitat von MAXX Beitrag anzeigen
Kurzum:
Hier wurde so entschieden, wie es das Recht vorsieht bzw. die Möglichkeit besteht.
Ob man das gefühlsmäßig nachvollziehen kann/mag, bzw. gegen so eine Regelung ist, steht da auf nem ganz anderen Blatt.
Genau so ist es: Nicht immer ist die Anwendung von Recht auch deckungsgleich mit dem Gerechtigkeitsgeühl der Bevölkerung.
Dies zeigt der vorliegende Fall, wie auch die Einstellung der Verfahren gegen Geldbuße in den Strafverfahren J. Ackermann und (früher) H. Kohl.

Meine persönliche Meinung: Ja, die Freilassung ist sowohl gerechtfertigt als auch gerecht. Irgendwann muß eine Gesellschaft bereit sein, einen Schlußstrich unter ein Strafverfahren (zudem auch der Vollzug gehört) zu ziehen; zumal keine weitere Gefahr von Brigitte Mohnhaupt ausgeht.
__________________
... Ich will in keinem Haufen raufen; laß mich mit keinem Verein ein ... (Reinhard Mey)
Mit Zitat antworten