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Alt 23.01.2007, 07:44
EU_Golfer EU_Golfer ist offline
Moderator Dies & Das
 
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Standard Begnadigung ist keine Vergebung

Bei aller Verachtung, die ich für die Taten dieser Verbrecher empfinde, (RAF klingt doch so, wie eine Partei oder eine Interessengruppe, nein: es waren und sind "Verbrecher") so ist es einer Demokratie und einer aufgeklärten, freien Gesellschaft würdig, irgendwann einmal einen "Schlußstrich" unter das Strafverfahren zu ziehen. Betrafung durch die dafür eingerichteten Organe der Gesellschaft soll und darf keine "ewige Rache" sein. Die Taten werden doch dadurch weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Eine Begnadigung hätte ich mir auch seinerzeit für R. Hess, der als einziger Spandau "bevölkerte", gewünscht; unabhängig von dem, was er getan hat.

Also ist es rechtens (ob es "gerecht" ist, darüber kann man streiten): Entlassung aus der Haft für B. Mohnhaupt und auch Begnadigung für C. Klar !!!

... es muß ja nicht unbedingt später auch eine Straße nach ihnen benannt werden ...

Geändert von EU_Golfer (23.01.2007 um 08:47 Uhr).
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