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Alt 12.07.2011, 10:54
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Zitat von Crunchy Frog Beitrag anzeigen
Meine Arbeitskolleginnen haben in ihren "blocks" noch nicht einmal gelogen - sie haben lediglich (...! ...) ihre momentane "Arbeitssituation" beschrieben.

DAS war meinem Arbeitgeber allerdings schon zu viel, denn damit hätten sie angeblich schon ihre "Schweigepflicht" (!) gebrochen !?
halte ich nach meinem Rechtsverständnis für -naja zumindest- seeeehr fragwürdig.
Die Schilderung von Arbeitssituationen ist doch kein Verrat von Betriebsgeheimnissen. Oder worauf bezieht sich diese "Schweigepflicht"?
Ich gehe mal von aus, dass -bei aller unterstellter Naivität- da keine P-Namen genannt wurden, oder!?
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