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Dies & Das Hier kann über aktuelle Ereignisse diskutiert werden oder über Dinge, die ansonsten interessieren. Jeder kann Diskussionen eröffnen oder sich daran beteiligen. Privatgespräche bitte ausschließlich im 'Stammtisch' führen.

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  #1  
Alt 24.01.2007, 10:29
Benutzerbild von MAXX
MAXX MAXX ist offline
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Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
Standard

Zitat:
Zitat von Ölofen Beitrag anzeigen
Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.
Das kann ich verstehen, dass du das nicht verstehen kannst, denn du hast einiges andere auch nicht verstanden.
Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...."
Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird.
Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit (Befragung der Bediensteten der JVA, bzw. Einsicht in das sog. "Gefangenenbuch"), seine eigenen Aussagen, Gutachten und -was oft übersehen wird: die Gefahr einer Wiederholung der Straftat eine Rolle.
Es gibt genug Lebenslängliche, die diese Kriterien nicht erfüllen und weiter inhaftiert bleiben. ja es gibt sogar welche, die sich in den 15 Jahren so weit von der Aussenwelt entfernt haben, dass sie gar keinen Antrag stellen wollen.
Ein abgelehnter Antrag kann nach drei oder fünf Jahren ( ? ) wiederholt werden.
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.
__________________
SiegNatur !
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  #2  
Alt 24.01.2007, 19:20
Benutzerbild von Kamantun
Kamantun Kamantun ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 93
Standard

Zitat:
Zitat von MAXX Beitrag anzeigen
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.
Das ist richtig. Bei Mohnhaupt sind die vom Gericht festgelegten 24 Jahre Mindesthaftzeit Ende März abgelaufen - danach kann das zuständige Gericht eine Strafaussetzung zur Bewährung festlegen und zwar unabhängig davon, ob sich die Mohnhaupt von ihren früheren Taten distanziert. Das einzige Kriterium in solch einem Verfahren ist die Frage, ob von der Frau zukünftig neue Straftaten zu erwarten sind.

Bei Klar läuft die Mindesthaftzeit allerdings erst Anfang 2009 aus und im Gegensatz zu Mohnhaupt hat er (wohl schon um 2000/2001 herum) ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt.

Bei einem Gnadengesuch wird allerdings schon darauf geschaut, ob und inwieweit sich ein Täter von seinen früheren Taten distanziert; Reue zeigt, sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt usw. Und da ist von Klar bis heute nichts entsprechendes zu hören/lesen gewesen. (Von der Mohnhaupt auch nicht - aber die betrifft es ja wie gesagt nicht.)

Schon deswegen denke ich, dass Klar auch weiterhin einsitzen wird und Köhler (genau wie seinerzeit Rau) das Gnadengesuch einfach weiter rumliegen lässt.

Und das finde ich auch ok so. Wenn Gnade vor Recht gehen soll, dann darf man vom entsprechenden Antragsteller auch ein gewisses Maß an, ich sag´ jetzt mal: "guten Willen" voraussetzen. Und der ist bei Klar (offensichtlich) nicht erkennbar.

Nebenbei noch der Link zu einem interessanten Text zu den Anfängen der RAF. Ist schon interessant, wie aus ganz gewöhnlichen Kriminellen mit Hang zu Luxus und Gewalt hofierte "Revolutionäre" wurden...
__________________
Das Auge sieht, was es sucht.
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  #3  
Alt 25.01.2007, 16:28
Benutzerbild von Ölofen
Ölofen Ölofen ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Bad Mergentheim
Beiträge: 2.679
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Zitat:
Zitat von MAXX
Das kann ich verstehen, dass du das nicht verstehen kannst, denn du hast einiges andere auch nicht verstanden.
Ich glaube nicht, daß dir diese Beurteilung zusteht:
Zitat:
Zitat von MAXX
Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...."
Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird.
Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit .......
Das meiste davon ist mir bekannt, vielleicht nicht in allen Details, aber immerhin...
Ich war nur nicht gewillt, in aller Ausführlichkeit mit sämtlichen "Wenn und Aber", "Falls", "es könnte doch" und "vielleicht auch nicht" einen Roman zu schreiben. Ich wollte ganz einfach, aus der Sicht eines Menschen,der diese Aktionen miterlebt hat, meine Meinung schreiben, und zwar in Kurzform
__________________
Man kann nicht immer gewinnen, aber man kann es versuchen
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  #4  
Alt 25.01.2007, 18:37
Benutzerbild von Ayla
Ayla Ayla ist offline
Moderatorin Philosophen-Café + V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Büsum
Beiträge: 256
Standard Ölofen...

...lass Dich vom ollen maxxe nicht provozieren!

Ach.... übrigens WAS hat Herr Hartz noch mal heute für'ne Strafe bekommen.......
Möchte nicht wissen WIEVIEL Kohle der für seine "Alleinschuld" bekommen hat, um den gesamten Vorstand zu schützen und gegen die "Opfer" auszusagen!

Da ist es doch nur recht und BILLIG so'n paar "Uraltmörder" wieder an die "Front" zu schicken.
__________________
Warum? DARUM!
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  #5  
Alt 26.01.2007, 02:03
Benutzerbild von MAXX
MAXX MAXX ist offline
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Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
Standard

Zitat:
Zitat von Ölofen Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, daß dir diese Beurteilung zusteht:
Für mich ist das doch keine Glaubensfrage. Dein Kurzkom lies für mich keine andere Einschätzung zu.
Zitat:
Ich war nur nicht gewillt, in aller Ausführlichkeit mit sämtlichen "Wenn und Aber", "Falls", "es könnte doch" und "vielleicht auch nicht" einen Roman zu schreiben. Ich wollte ganz einfach, aus der Sicht eines Menschen,der diese Aktionen miterlebt hat, meine Meinung schreiben, und zwar in Kurzform
tja, wenn ich willentlich nur gekürzte Informationen bekomme, kann ich auch nur auf dieser Basis argumentieren und diskutieren. Bin doch kein Hellseher.
Ich hab mir irgendwann mal angewöhnt, dass was meine Meinung ist auch zu schreiben/sagen, und nicht meine Umwelt über mehr oder weniger Schlagworte raten zu lassen.
Hoffe, das ist nachvollziehbar. War also weder bösartig gemeint, noch wie ayla vermutete, als Provokation gedacht.
__________________
SiegNatur !

Geändert von MAXX (26.01.2007 um 02:13 Uhr).
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